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Gutachtliche Leistungen berechne ich in der Regel nach tatsächlichem Zeitaufwand ab meinem Büro nach festem Stundensatz und anfallenden Nebenkosten.
Sinnvoll ist es, in einem Vorgespräch die individuelle Fallproblematik zu klären und einen speziellen Aufgabenkatalog als Grundlage meiner Arbeit zu definieren. Dieser Auftragsinhalt und meine Honorierung ist dann Inhalt eines zur gegenseitigen Sicherheit zu vereinbarenden schriftlichen Gutachtensvertrages. |
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