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Ein 5 1/2 geschossiges Gründerzeithaus im Kölner Quartier Latin wurde durch einen Bauträger und Generalunternehmer "kernsaniert". Mein Auftraggeber erwarb darin 4 Wohnungen.
Erst nach Abnahme der Wohnungen wurde ich beauftragt, zunächst Probleme im Bereich der Parkettfußböden zu begutachten. Ese ergaben sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Erwerber und Bauträger über mein Gutachten; Mängel wurden nicht behoben.
In der Folge wurde ich beauftragt, alle 4 Wohnungen zu begutachten mit dem Ergebnis einer Vielzahl von Mängeln an Parkettflächen, Innentüren, Fenstern, Abdichtungen etc., Bei den Fenster wurde eine gegenüber der Baubeschreibung minderwertigere Holzsorte verarbeitet., Auch in diesem Fall wurden Mängel nicht behoben. Aktuell läuft die juristische Auseinandersetzung.
Für mich vollkommen unverständlich ist, daß die restlichen Mitglieder der Eigentümergemeionschaft an den dargestellten Mängel, insbesondere im Bereich des Allgemeineigentums desinteressiert scheinen.
Leider war auch in diesem Fall zu beobachten, daß zögerliches Handeln und Vertreten seiner Interessen seitens eines Erwerbers durch den Bauträger ausgenützt wurde.
Interessantes Detail: Eine Subfirma des Bauträgers war als Hausverwaltung installiert und verhinderte die Weiterleitung von Informationen innerhalb der WEG, zur Wahrung deren Interessen sie ja beauftragt war.
Einige Beispiele: |
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