In einem Neubaugebiet führte ein Bauherr Arbeiten in Eigenregie durch.
Ein dazu angemieteter Kran stürzte dabei um und auf das dach des rechts angrenzenden Gebäudes. Dabei wurde nach erster Einsicht das Dach und durch Kraftimpulse in die elastische Dachstuhlkonstruktion aus Holz die Vormauerschale im Giebelbereich und der Dachrand beschädigt.
Der Schaden wurde durch einen Gutachter des Haftpflichtversicherers des Kranbetreiberes aufgenommen. Leider erfaßt dieses Gutachten die Schäden nicht vollständig. Aktuell strittig zwischen dem Haftpflichtversicherer des Kranbetreibers und dem Geschädigten ist die Beschädigung des Dachstuhles, die nur nach Freilegen beurteilt werden kann.
Ich bin als Sachverständiger zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt.