Beweissicherung
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Beweissicherungen - Probleme

Warum Probleme?

In den letzten Monaten erhalte ich eine Vielzahl von Anfragen über zum teil sehr umfangreiche Beweissicherungsmaßnahmen in Zusamenhang mit Straßen-, Kanal- und Deichbaumaßnahmen.

Keine dieser Anfragen ist vom Leistungsverzeichnis und den beigefügten Planunterlagen (wenn überhaupt welche dabei sind) eindeutig beschrieben, so daß ich bei den anfragenden Firmen eine Reihe von Fragen stellen muß.
Meist werde ich an den Träger der Maßnahme verwiesen, der mich dann an das ausschreibende Ingenieurbüro verweist. Dieses bezeichnet sich für die Beantwortung von Fragen oder Einweisung eines Sachverständigen vor Ort oft als unterbezahlt und verweist zurück auf die anfragende Firma.

Und - leider - werden meine berechtigten Rückfragen meist als lästig und unbequem empfunden.

Ein Angebot kann so nicht sauber erstellt werden.

Unsaubere Ausschreibung, Beispiele

Die in den Leistungsverzeichnissen enthaltenen Texte sind nicht ausreichend differenziert. Unter "10 Stück zu beweissichernde Gebäude" werden Einfamilienhäuser mit Appartementhäusern mit 30 Wohneinheiten zusammengefaßt. Die Differenzierung der Erfordernis von Innen- und Aussenbeweissicherungen wird nicht vorgegeben.

Bei geschlossenen Reihenhauszeilen soll bei ansonsten reinen Aussenbeweissicherungen die hintere Fassade mit erfaßt werden, was mühsame Einzelterminierung erfordert.
Koste es was es wolle! Und je nach bauverfahren oft nicht sinnvoll.

Unrealistische Forderung

Es wird z.B. gefordert, die Beweissicherung zusammen mit einem Vertreter der Baufirma und des Leistungsträgers vorzunehmen (die daran natürlich aus Zeitgründen überhaupt nicht teilnehmen können und wollen) und! sowohl bei der Anfangs- als auch bei der Schlussbeweissicherung die erarbeitet Dokumentation vom Besitzer der Immobilie gegenzeichnen zu lassen.

Im Zweifelsfall wohnt der in Neuseeland....und wird für ihn ungünstige Befunde nicht gegenzeichnen wollen. Eine rechtliche Handhabe dazu gibt es nicht; gleichwohl schreiben die Leistungsträger und Ingenieurbüros solche unhaltbaren Forderungen in ihr Leistungsverzeichnis.
Das der Aufand für 2 Unterschriften - wenn man sie den bekommt - sowohl 2 Exemplare der Beweissicherung als auch 2 x 1/2 Stunde mindestens mit Erklärungen bedeutet ist dem Ausschreibenden wohl nicht klar. Vermutlich ist diese Forderung eine Idee der jeweiligen Rechtsabteilung des Leistungsträgers.

Ein anderes Beispiel:
Der Sachverständige soll maschinentechnische und steuerungselektronische Bauteile in seine Beweissicherung einbeziehen. Dafür ist er nicht ausgebildet und fachspezifische Sachverständige aus dem Maschinenbau müßten dann eine technische Bestandsaufnahme der Maschine mit allen Unzulänglichkeiten machen. Unbezahlbar und in laufenden Betrieben unmöglich.
Aber zu erbringende Leistung!

Und wenn ich denn mal nachfrage oder hinweise ernte ich Unmut.

Leistungsvergleich nicht möglich

Ein Vergleich der Leistungen ist bei solch unsauberen Auschreibungen kaum möglich, vergeben wird dann nur nach Preis, dem Deckmantel der Vorsorge ist Genüge getan und es hat doch noch immer gut gegangen.

VOB-konform sind alle diese Ausschreibungen nicht, denn die Leistung ist nicht eindeutig beschrieben.

Unkenntnis oder Desinteresse?

Beruht das auf Unkenntnis oder Desinteresse?

Nach meiner Meinung auf beidem. Für viele Baubeteiligte ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige immer noch der "Oberguru", der doch wissen muß, wie er vorgeht.

Ferner kostet die Beschäftigung mit diesem Thema Zeit, welche auch die Ingenieur- und Planungsbüros nicht bereit sind, aufzuwenden. Ausschreibungspositionen sind halt "im Computer" und werden nicht angepaßt.

Und nun?

ich habe begonnen, einen Leistungskatalog mit differenzierten Ausschreibungspositionen für Beweisicherungen Straßen, Wegen und Plätzen und Gebäuden / Bauwerken aufzustellen.

Wenn Sie an diesem Werk Interesse oder Anregungen haben oder mitarbeiten möchten: senden Se mir ein E-Mail oder Fax. Ich melde mich dann bei Ihnen.