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Leistungen für Hauseigentümer |
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Mietstreitigkeiten |
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Mängel und Beschädigungen an der Mietsache und damit verbundene Streitigkeiten über deren Behebung, verbunden mit Mietminderungen kommen häufig vor. Mit einer objektiven Tatsachenfeststellung kann ich Ihnen bei der Ausräumung und Beilegung solcher Konflikte helfen. |
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Schimmelpilzbefall |
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"Hilfe, die Wohnung hat Schimmelpilz!". Nur eine sorgfältige Ursachenforschung hilft, Schimmelpilz zu beseitigen. Zur Diagnose setze ich Infrarot-Thermometer und zerstörungslos arbeitende Feuchtemessgeräte ein. Mit elektronischen Datenloggern kann ich die Raumklimate über einen längeren Zeitraum aufzeichnen und auswerten. |
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Haftpflichtschäden / Versicherungsschäden |
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Darunter fällt die Feststellung von Wasserschäden, Brandschäden, Schäden an Mietsachen (gedeckt durch Haftpflichtversicherung des Mieters) etc. |
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SChadens- und Sanierungsgutachten |
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Feststellung von Bauwerksschäden, wie z.B. Mauerwerks- und Kellerdurchfeuchtung, Begutachten von Fassaden, Dächern etc., sowie Erarbeitung von Sanierungslösungen. |
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Sanierungsbetreuung |
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Betreuung von Sanierungsleistungen, wie Auschreibung und Beaufsichtigung der Sanierungsleistungen, z.B. Instandsetzung einer Wohnung nach Brandschaden, Fassaden- und Dachsanierungen etc. |
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Wertgutachten |
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Bewertung Ihrer Immobilie, sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken |
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Gebäude-"TÜV" |
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Regelmäßige Überprüfung von Gebäuden mit Zustandfeststellung und Planung und von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen. Eine für Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften wertvolle Hilfe, welche gegenüber dem Einholen von "Angeboten" und "Kostenvoranschlägen" eine unabhängige und objektive Entscheidungshilfe für die kurz, - mittel und langfristige Bauwerkserhaltung und Budgetierung der Kosten bietet. |
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Schiedsgutachten |
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Ein Schiedsgutachten dient der aussergerichtlichen Klärung von strittigen Sachverhalten. Dazu wird von den streitigen Parteien ein Schiedsvertrag unterzeichnet, in dem der zu klärende Sachverhalt festgeschrieben wird und in dem sich die Parteien dem Urteil des Sachverständigen unterwerfen. |
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